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Streit vor Stadion eskaliert: Dortmund-Fan stirbt im Krankenhaus (BVB)

Davja89, Montag, 25.08.2025, 19:02 (vor 346 Tagen) @ tobi002

Ist mir zu plakativ.

Wenn jemand mein Leben beispielsweise bedroht kann Gewalt selbstverständlich ein Mittel sein.
Nennt sich dann natürlich Notwehr bleibt aber trotzdem Gewalt.

Wenn die Polizei einen Attentäter oder Messerstecher ausschaltet ist es ebenfalls Gewalt. Nur eben rechtlich legitimierte Gewalt.

In dem oben beschriebenen Fall ist von Notwehr über einen doofen Unfall bis zu einer Gewalttat alles möglich. Das werden dann Gerichte entscheiden.


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