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11Freunde: Ein zerrissener Verein (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Freitag, 28.02.2025, 20:02 (vor 348 Tagen) @ FourrierTrans

Die Bayern sind eben eine echte AG.


Aber ist das dann wirklich so? Hätte Aki auch seinen Sohn für 10 Mio. Jahresgehalt in den Kader pflanzen können, mal rein theoretisch?

Die Frage kann ich dir nicht beantworten, da ich die Verträge nicht kenne, aber wahrscheinlich dürfte er das.

Aber die KGaA hat zwei Kontrollorgane. Der von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsrat ist
eingeschränkt (Ihm fehlt insbesondere die Personalkompetenz, d.h. die Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen.) Einzig die Geschäftsführungs-GmbH (Alleingesellschafter ist der BV. Borussia 09 e.V. Dortmund) kann die Geschäftsführung bestellen bzw. auch überwachen.

Im § 6, Absatz 4, sind darauf hingewiesen, wofür die Geschäftsführung eine Zustimmung benötigt:

Die Geschäftsführung wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin wahrgenommen. Zu folgenden Handlungen bedarf die persönlich haftende Gesellschafterin der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aufsichtsrates:

a) Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, soweit der Grundstückswert im Einzelfall 40 Mio. EURO übersteigt;
b) Gründung von Unternehmungen und Erwerb von Beteiligungen; soweit das hierfür vorgesehene Investitionsvolumen (ggf. einschließlich eines Kaufpreises) innerhalb 3 Jahren nach Gründung der Unternehmung oder des Beteiligungserwerbs 40 Mio. EURO übersteigt;
c) Veräußerung von Unternehmensteilen und von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auf die im letzten Geschäftsjahr vor der Veräußerung mehr als 30 % des Umsatzes und/oder der Beschäftigten aller Unternehmen, an denen die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, entfallen sind;
d) die Ausgabe von Schuldverschreibungen, ferner die Gewährung und Aufnahme von Darlehen, soweit im Einzelfall ein Betrag in Höhe von 40 Mio. EURO überschritten wird.

Ich gehe davon aus, dass es auch außerhalb der Satzung der KGaA noch Einschränkungen gibt. Aber die kann ich nicht prüfen.

Gruß

CHS


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