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Nach Sanés Ellbogenschlag: DFB leitet kein Verfahren ein. (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 04.12.2024, 17:33 (vor 428 Tagen) @ Scherben

Ich finde "Das Opfer hat es nicht wahrgenommen, also ist da nichts" kein valides juristisches Argument.


"Das Opfer hat es wahrgenommen und für nicht sonderlich schlimm gehalten" aber doch schon. Darauf beziehe ich mich. In der "echten Welt" wird eine leichte Körperverletzung in solchen Fällen halt nicht verfolgt. (Egal, wie man rechtsphilosophisch dazu steht.)

Doch. Würde er.

Wenn du, weil du der Meinung bist, die Schaufensterpuppe bei P&C sei die unfreundliche Verkäuferin von eben und du möchtest sie erschießen, auch nur ein einziges Mal auf diese Puppe schießen, so ist das der Versuch eines Totschlags.

Ganz platt gesagt: Wenn der Versuch strafbar ist, dann gilt das auch für den untauglichen Versuch (Abtreibungsversuch bei einer nicht schwangeren Frau). Es ist ein Ellbogenschlag ins Gesicht. Der ist grundsätzlich strafbar, weil das nach dem Regelwerk des DFB eine strafbare Handlung ist. Auf etwaige Schmerzen kommt es hier ja gerade nicht an. Aber das Sportgericht des DFB ist eh ein Operettengericht.


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