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Nach Sanés Ellbogenschlag: DFB leitet kein Verfahren ein. (Fußball und Sport allgemein)

Scherben, Kiel, Mittwoch, 04.12.2024, 06:44 (vor 429 Tagen) @ Pa1n

Ich verstehe gar nicht, warum Großs Aussage überhaupt mehr Gewicht hat als die Regel, wo gesagt wird, dass selbst der Versuch strafbar ist.


Ich halte das für ein völlig normales Prinzip, insbesondere im "echten" Strafrecht. Natürlich spielt eine zentrale Rolle, wie etwas beim vermeintlichen Opfer angekommen ist, und natürlich ist die Rolle des vermeintlichen Opfers viel zentraler als "objektives" Beweismaterial.


OK, also wenn das Opfer bei einem versuchten Mord (wo ja auch bereits der Versuch strafbar ist und mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann) aussagt "War halb so wild, und eigentlich hatte der Täter auch gute Gründe dafür." könnte man das Strafverfahren einstellen?

Ich antworte nicht auf rhetorische Fragen. Such Dir für solche Spielchen bitte andere Leute. Danke.


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