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Ja, aber (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 25.09.2024, 10:07 (vor 449 Tagen) @ tobi002

Der älteste Trick der Welt. Selektiv zitieren. Aus dem Artikel:

Gegen diese Untersagung ging Schönbohm gerichtlich vor. Doch mit einer Umsetzung des Beamten auf einen anderen Posten, für den der Bundestag extra die Besoldung anpassen musste, konnte das BMI einer gerichtlichen Entscheidung vorerst entgehen. Er durfte ja wieder Amtsgeschäfte führen – nur woanders. Schönbohm beantragte ein Disziplinarverfahren gegen sich, damit er von allen Vorwürfen reingewaschen werden könne. Dieses fand nie statt – obwohl fast ein halbes Jahr lang im Ministerium nachgeforscht wurde, ob Schönbohm nicht doch etwas getan hätte, was ihm zur Last gelegt werden könne. Bis hin zur Abfrage beim Verfassungsschutz, ob dort etwas gegen ihn vorliege.

und:

Klage gegen das Bundesinnenministerium
Doch auch mit dem Urteil aus München wäre die Aufarbeitung der Ereignisse noch nicht zu den Akten gelegt. Denn die Frage, was das Bundesinnenministerium aufgrund der Böhmermann-Sendung unternahm, ist davon getrennt zu behandeln. "Was das Bundesinnenministerium macht, ist nicht unser Bier", hatte der Moderator im September 2023 auf Mastodon dazu geschrieben.

Dass das Innenministerium in eigener Verantwortung handelt, sieht auch Arne Schönbohm so. Und führt deshalb ein weiteres, für ihn wohl noch wichtigeres Verfahren, das auf den Erkenntnissen aus dem Münchner Verfahren aufbauen dürfte: Seit fast einem Jahr ist seine Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen seinen Dienstherrn, das Bundesministerium des Innern, anhängig. Der Vorwurf: Das Innenministerium unter Nancy Faeser habe seine Fürsorgepflicht verletzt. Das BMI hätte, so die Auffassung des Klägers, seinen Beamten nicht vor unzutreffenden Behauptungen in Schutz genommen.

Formell geht es um 5.000 Euro – Folgen für Innenministerium womöglich weitaus größer
Formell geht es in diesem Verfahren um 5.000 Euro. Doch bei einer Verhandlung würde das gesamte Verhalten des Bundesinnenministeriums thematisiert und alle Beteiligten der umstrittenen Vorgänge als Zeugen gehört werden. Damit könnten jene Vorgänge vollumfänglich aufgearbeitet werden. Zentral dabei: Warum wurde Schönbohm von Nancy Faeser und dem Bundesinnenministerium nicht vor unzutreffenden Vorwürfen geschützt, sondern fallengelassen? Das Verwaltungsgericht Köln ließ eine Anfrage von heise online zum Verfahrensstand am Freitag unbeantwortet.

Auch diese Klage Schönbohms scheint derzeit keineswegs ohne Aussicht auf Erfolg. Aber das wäre dann nicht Jan Böhmermanns Bier, sondern Faesers. Arne Schönbohm hat viel zu gewinnen

Das klingt ja schon ein bisschen anders, ne?


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