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Urlaub in Afghanistan – trotz Verfolgung und Schutzstatus hier? Das war die (Politik)

tim86, Hamburg, Donnerstag, 15.08.2024, 16:53 (vor 493 Tagen) @ Jurist

Wenn ich es richtig verstehe, liegt es nicht im Pass begründet, sondern im Visum, dass wir ausstellen. Und hier stellt sich mir auch die Frage: müssen wir derartige Double Entry-Visa ohne konkrete Begründung erteilen?

Stellen wir denn das Double Entry-Visa aus? Das würde für mich kein Sinn machen und so verstehe ich die Bericht auch nicht. Für Deutschland wird doch gar kein Visum benötigt, da es eine Aufenthaltsgenehmigung gibt. Das Double Entry-Visa wird doch von Iran, Türkei,... ausgestellt, damit dort auf Hin- und Rückreise umgestiegen werden kann ohne das Deutschland von wahren Reiseland etwas erfährt.

Der einzig mögliche Ansatzpunkt wäre hier für mich, die Reisemöglichkeiten von Flüchtlingen allgemein einzuschränken. Je nachdem ob es nur Einzelfälle sind oder systematisch von der Mehrheit betrieben wird, wäre es aber in meinen Augen Unverhältnismäßig, wenn Flüchtlinge die die EU verlassen die wiedereinresie generell unabhängig von Reiseziel verboten wird. Ansonsten kann man leider nicht verhindern, dass andere Länder genutzt werden um das wahre Zielland zu verschleiern.

Fürs UK habe ich noch kein Visum beantragt, da ich das als deutscher für mein Urlaub nicht benötige, da reicht der Reisepass und der wird auch nicht gestempelt.


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