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Urlaub in Afghanistan – trotz Verfolgung und Schutzstatus hier? (Politik)

spielbeobachtung, Ort, Donnerstag, 15.08.2024, 16:37 (vor 492 Tagen) @ AGraute

Wenn ich den Bericht richtig verstehe, ist es aber die iranische und afghanische Grenzbehörde, die den Stempel auf ein loses Blatt Papier erledigt. Die Reise von Deutschland zum Iran und wieder zurück wird hingegen im Pass gestempelt. An der Stelle haben wir also keine möglichkeit das Schlupfloch zu Schließen ohne Mithilfe des Irans, an die ich nicht glaube.

Man müsste also verhindern, dass die Personen bereits in den Iran oder die Türkei reisen.


Genauso habe ich den Artikel auch verstanden und ein vollständiges Reiseverbot wäre vermutlich eine Lösung, welche das Schlupfloch, zumindest erstmal, schließt.

In der anderen Waagschale liegt jedoch die schützenswerte körperliche Bewegungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. Natürlich gibt es Gründe diese einzuschränken, wie z.B. ein Gefängnisaufenthalt. Nun müsste man also darüber diskutieren, inwieweit ein 'Schutzstatus' eine Einschränkung gerechtfertigt.

Hier würde ich doch sehr zwischen Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern unterscheiden.

Wer in die Ukraine reist, begibt sich möglicherweise in Gefahr durch russische Angriffe verletzt/ getötet zu werden, ist natürlich stark vom Reiseziel abhängig.
Kann man machen, muss man nicht.

Aber ein Asylbewerber aus Afghanistan flieht ja aus seinem Land, weil er angeblich von der Regierung politisch verfolgt wird. Da würde ein vernünftiger Mensch ja nicht zurückreisen, um Urlaub oder Verwandtenbesuche zu machen.


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