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Urlaub in Afghanistan – trotz Verfolgung und Schutzstatus hier? (Politik)

Melange, Berlin, Donnerstag, 15.08.2024, 15:35 (vor 546 Tagen) @ Jurist

Ich würde mal vermute, dass es sich in den Einzelfällen eher nicht um Urlaub sondern um Verwandtenbesuche handelt. Es ist übrigens nicht so unüblich auch in anderen Ländern trotz Verfolgung zeitweilig zurückzukehren. Verfolgung heißt ja nicht, dass man sofort bei Einreise verhaftet oder umgebracht wird, natürlich kann man sich auch eine zeitlang in einem Land aufhalten und sogar weiter sich politisch engagieren, ohne dass die Autoritäten das mitbekommen. Die Gesamtlebenssituation ist halt so, dass man auf Dauer keine Perspektive hat, wenn man in Uganda schwul ist, sich in Afghanistan für Frauenrechte einsetzt oder im Irak gegen die Korruption arbeitet. Außerdem ist politische Verfolgung (selbst wenn sie vorliegt) bei den wenigsten Flüchtlingen die Basis des Aufenthaltstitels. Asyl bekommt eh nur 1%. Die Basis sind Krieg, allgemeine politische Lage und unhaltbare Menschenrechtslage. Wenn man wegen einer Musikkasette ausgepeitscht wird oder Mädchen keine Schule besuchen können, verlässt man eben das Land, weil man so nicht leben möchte. Das ist nach GG keine politische Verfolgung. Trotzdem sind das Menschen, die ihre Heimat und die Verwandten dort vermissen und deswegen gibt es einige, die bspw. wegen Beerdigungen ihrer Eltern oder weil sie nach 10 Jahren ihr Kind mal wieder sehen wollen das Risiko eingehen, zeitweilig zurückzukehren. Das Risiko ist doppelt: kommt man wieder raus und lässt Europe einen wieder rein. Es gibt immer Mittel und Wege das zu organisieren.


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