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Fanmarsch gegen PSG - und weil es letztens Thema war..... (BVB)

markus, Montag, 06.05.2024, 13:39 (vor 13 Tagen) @ Sascha

Es kann sein, dass das etwas damit zu tun hat, in welcher Situation gefilmt wird. Insbesondere Versammlungen sind ja grundsätzlich zu dokumentieren erlaubt, und da kann es dann im Detail wirklich daran ankommen, wie gefilmt und veröffentlicht wird. Es gibt ja Gerichtsurteile, die sinngemäß besagen, dass man Leute natürlich zeigen darf, aber eben nicht so, dass sie erkennbar sind. (Das ist für mich aber dünnes Eis, und vermutlich wissen User hier auch genauer, ob das nur Einzelfallurteile sind und man das i.A. auch vor Gericht anders sieht.)


Ja ok. In den Fällen hört sich das auch sinnvoll an wenn es um die Dokumentation der Versammlung geht. Dann ist das Filmen erlaubt aber die Veröffentlichung eben nur mit gewissen Regeln.

Wenn aber das Filmen nur durch das Veröffentlichen nachträglich illegal wird, egal wie es veröffentlich wird, dann sollte man das Filmen direkt verbieten.


Dann dürftest du bei einer öffentlichen Versammlung aber keine Straftat zufällig aufnehmen und das dann anschließend der Polizei zeigen.

Das ist dann wohl Zivilrecht vs. Strafrecht. Rechtswidrig erlangte Aufnahmen (Verstoß gegen DSGVO) sind strafrechtlich trotzdem verwertbar.

https://blog.burhoff.de/2021/10/stpo-ii-videoaufnahmen-unter-verstoss-gegen-dsgvo-oder-im-strafverfahren-verwertbar/


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