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Fanmarsch gegen PSG - und weil es letztens Thema war..... (BVB)

Weeman, Hinterm Knauber, Montag, 06.05.2024, 12:39 (vor 885 Tagen) @ tim86

Wobei die Persönlichkeitsrechte nur das Filmen einzelner Menschen verbieten. Die Persönlichkeitsrechte sind bei Gruppenaufnahmen von Versammlungen in der öffentlichkeit erst dann von belangen, wenn diese veröffentlicht werden. Das reine filmen ist legal.

Das Thema wurde hier ja auch schon ausgebreitet.

Aber welcher Trottel hat sich eigentlich diese Differenzierung mit dem Filmen vs. Veröffentlichen ausgedacht?
Wenn ich nicht gefilmt werden will sag ich der Person das und schreibe nicht erst einen Brief wenn ich die Aufnahme online gefunden hab.


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