Willkommen im BVB-Forum

Fanmarsch gegen PSG - und weil es letztens Thema war..... (BVB)

Leo-1909, Dortmund, Montag, 06.05.2024, 13:02 (vor 885 Tagen) @ Scherben

BTW: Wer bei einem Fanmarsch in der ersten Reihe mitläuft kann sich auf sein Persönlichkeitsrecht übrigens nicht berufen, wenn er gefilmt wird. Das ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: