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Schulz wollte letzten Sommer mit Hertha nicht mal reden (BVB)

markus, Mittwoch, 19.07.2023, 15:39 (vor 1118 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von markus, Mittwoch, 19.07.2023, 15:46

Doch, Markus ist es. Du zahlst ja den gesetzlichen Zinssatz noch on top.

Stimmt. 5% über den Basiszinssatz. Das ist jetzt aber nicht so viel, dass man es nicht versuchen könnte.


Und die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung (BAG, 2 AZR 474/07, juris) halt nicht gegeben sind, wird's halt schwierig. Du bräuchtest nämlich objektive Tatsachen, die den Verdacht eines erheblichen Pflichtverstoßes begründen.

Die Voraussetzungen können gegeben sein. Es geisterten ja Screenshots durch die Medien. Diese können für den objektiven Verdacht, dass die Anschuldigungen stimmen, ausreichend sein.


Und hier handelt es sich um eine Straftat, die, wenn sie denn überhaupt geschehen ist, im privaten Bereich befindlich ist.

Das ist zwar grundsätzlich so, außer es sind die Interessen des Arbeitgebers ernsthaft berührt. Es gab eine Vielzahl an negativen Presseberichten, die sich auch negativ auf den BVB als Arbeitgeber auswirken können. Da kommen dann Argumente wie „es schauen auch Kinder zu“, „die Sponsoren sind verärgert“ etc.

Es gibt gute Argumente dafür, dass die Anschuldigungen stimmen, da sie mit Screenshots untermauert wurden und der Spieler die Echtheit m.W. auch nicht bestritten hat. Und es gibt Argumente dafür, dass die Interessen des BVB als Arbeitgeber ernsthaft berührt sein können.

Und selbst wenn die Erfolgsaussichten der Klage sehr gut wären: In den meisten Fällen kommt eine gütliche Einigung zustande und man einigt sich auf eine Abfindung. Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass ein Spieler bei so einer Vorgeschichte es wirklich durch alle Instanzen ziehen würde. Denn das Thema würde ja jedesmal medial begleitet werden.


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