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Reform Bundestag (Politik)

markus, Dienstag, 21.03.2023, 17:38 (vor 1296 Tagen) @ MarcBVB

Weil die Voraussetzungen für Eingriffe in Betriebsratswahlen und Bundestagswahlen schlichtweg andere sind.

Da müsstest du schon konkreter werden und nicht nur nebulös eine Behauptung aufstellen. Weiter oben hat tim86 Art. 38 GG als Unterschied vermutet. Da steht zwar, dass dies bei Bundestagswahlen gilt (insofern war zunächst einleuchtend, dass dies dann bei anderen Wahlen lockerer zu sein scheint), aber es ist Rechtsprechung des BVerfG, dass diese fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) auch bei allen anderen Wahlen außerhalb der Politik gelten.


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