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Reform Bundestag (Politik)

markus, Freitag, 17.03.2023, 19:54 (vor 1300 Tagen) @ tim86

Es spricht aber erstmal dafür. Denn wenn eine solche Regelung betriebsverfassungsrechtlich nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstößt, warum soll dies dann bei der Bundestagswahl anders sein?


Weil der beanstandete Artikel nicht der Art. 3 ist sondern Art. 38, der die Gleichheit der Wahl festlegt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/frauenquote-parlament-wahlrecht-selbstbestimmung/

Könnte tatsächlich so sein (ist aber erstmal auch nur ein Kommentar).


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