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Reform Bundestag (Politik)

Nietzsche, Dienstag, 21.03.2023, 09:58 (vor 396 Tagen) @ markus

Da Du von Quellen sprichst, habe ich eine für Dich von Bundestag:
https://dserver.bundestag.de/brd/1993/D800+93.pdf

Das ist ein Dokument zur Änderung von Artikel 3. Schau mal auf die Seiten 49 - 51.
Da geht es explizit darum, dass man Gleichstellung mit Absicht nicht geschrieben habe.

Ich zitiere mal ein Stück von Seite 50-51. Dort steht:
"Es könne nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden, daß der Staat in alle Bereiche einwirken dürfe oder gar müsse. Darüber hinaus sei der Staat keinesfalls in der Lage, die verbindlich für alle Lebensbereiche zu "gewährleisten", da er dann in die Freiheitsrechte anderer Bürger eingreifen würde. Es wäre eine Form sachlich ungerechtfertigen Dirigismus, wenn der Staat festlegen würde, daß in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Anteil von 50 v.H. Frauen vorhanden sein müßte."

Diese Debatte gab es bei der Änderung von Art. 3 und es wurde explizit dazu gesagt, dass Artikel 3, Absatz 2 also gerade nicht besagt, dass ein Ergebnis von 50-50 herauskommen müsse.


Du kennst aber den Unterschied zwischen Meinung der Bundesregierung und Rechtsprechung? Der Satz ist auch ohne den wieder gestrichenen Satz eindeutig genug. Lies dir mal weiter oben die Quellen durch.

Welchen Satz meinst Du (fett markiert)? Den aus Abs.2?
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Da steht nicht, dass ein Ergebnis von 50-50 herauskommen muss. Das lässt sich aus dem Satz auch nicht ableiten. Ich weiß, dass Du das anders siehst, aber das ist eben falsch.


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