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Bundesrechnungshof: Schuldenpläne wahrscheinlich verfassungswidrig (Politik)

PePopp, Dienstag, 18.10.2022, 15:38 (vor 1448 Tagen) @ Grigori

Dafür wurde das Grundgesetz geändert

Art. 87a Abs. 1a
Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


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