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„Etwas ist in mir gestorben.. (Fußball und Sport allgemein)

markus, Dienstag, 07.06.2022, 10:37 (vor 1326 Tagen) @ Sascha

Dazu können vermutlich nur Expert*innen im Sportrecht etwas sagen. Grundsätzlich würde es mich wundern, wenn es hier seit Längerem einen legalen Weg gäbe, den noch niemand gegangen ist.


Grundsätzlich besteht auch bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen eine Kündigungsmöglichkeit, wenn das Beschäftigungsverhältnis länger als 5 Jahre dauert. Dann kann ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.

Du beziehst dich auf die Regelung aus dem TzBfG. Dort heißt es:

„TzBfG § 15 (4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.“

Das Problem wird sein, dass mit Arbeitsverhältnis die jeweils letzte Vertragsverlängerung gemeint sein dürfte und nicht die Gesamtzeit aller Verträge. Wenn ein Spieler sich erneut vertraglich bindet, beginnt demnach die Frist wieder von vorne zu laufen. So würde ich es interpretieren, ohne gerade eine Kommentierung zur Hand zu haben.


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