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„Etwas ist in mir gestorben.. (Fußball und Sport allgemein)

Kalmar, Berlin, Dienstag, 07.06.2022, 09:55 (vor 1326 Tagen) @ Scherben

Dieses juristische Mittel ermöglicht Spielern ein Sonderkündigungsrecht und besagt, dass Spielerverträge maximal über fünf Jahre geschlossen werden können und diese von den Spielern nach dem 28. Lebensjahr nach drei und von älteren Spielern nach zwei Jahren einseitig aufgekündigt werden können. Lewandowski erfüllt diese Voraussetzungen und könnte dieses juristische Mittel für sich nutzen, ohne mit einer Sperre rechnen zu müssen.

[Link aus ner Abendzeitung-ka was die taugt: https://www.abendzeitung-muenchen.de/sport/fcbayern/mit-fifa-paragraf-klagt-sich-robert-lewandowski-aus-seinem-vertrag-art-819826]

Dazu:

https://lawmeetssports.at/die-krux-mit-der-ausstiegsklausel/

Liest sich anders oder geht das nicht? Klar warnen Anwälte davor aber den schaden muss Bayern erst mal beweisen.


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