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Bezüglich der Ausstiegsklausel (BVB)

Freyr, Mittwoch, 27.04.2022, 16:31 (vor 1600 Tagen) @ markus93

das war damals weil Dembeles Berater zu dumm waren das Verbot zu kennen

"Anfang April des vergangenen Jahres kam die französische ‚L’Équipe‘ mit einer schier unglaublichen Nachricht daher. Shootingstar Ousmane Dembélé, der damals in aller Munde war und von Spanien über Deutschland bis nach England bei nahezu jedem Topklub gehandelt wurde, soll eine Ausstiegsklausel in Höhe von fünf Millionen Euro besitzen.
Der Haken an der Sache, den auch die Fachzeitung nicht zweifelsfrei ausräumen konnte, war, dass der französische Verband laut Artikel 202 des Reglements Ausstiegsklauseln untersagt."

"Um das Klubjuwel zu binden, ließ sich Rennes-Präsident René Ruello auf eine Ausstiegsklausel in Höhe von fünf Millionen Euro ein. Dass dies eigentlich in Frankreich nicht zulässig war, hatte offenbar weder der Teenager noch sein Berater-Duo Martial Kodjia und Badou Sambagué auf dem Schirm."

Dembélé, der im Anschluss an seine Vertragsunterschrift ein formidables Profidebüt feierte und längst auf dem Wunschzettel der europäischen Elite stand, bekam Zweifel, ob er aufgrund des Vertragspassus' eine Sperre zu befürchten hätte.

"Die Dortmunder verzichteten darauf, das Risiko einzugehen und auf die illegale aber dennoch vertraglich zugesicherte Ausstiegsklausel zu pochen. "

Wir selbst haben auf die AK-Ziehung verzichtet um rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen


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