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Sportgericht weist Freiburg-Einspruch zurück (Fußball und Sport allgemein)

PePopp, Freitag, 08.04.2022, 15:45 (vor 1385 Tagen) @ AGraute
bearbeitet von PePopp, Freitag, 08.04.2022, 15:49

Danke für die Antwort. Soweit kann ich es nachvollziehen.

Welche Möglichkeiten hat denn ein Sportgericht grundsätzlich, wenn es die Schuld beim Schiri sieht?

Die Verlierer werden sagen: wir haben aufgrund des Fehlers verloren, dementsprechend muss was am Ausgang geändert werden.
Die Gewinner werden sagen: der Fehler lag nicht bei uns, dementsprechend dürfen wir nicht bestraft werden.

Landet man automatisch wieder bei einer Tatsachenentscheidung?

Ne, eine Tatsachenentscheidung ist es, wenn der Schiedsrichter eine falsche Wahrnehmung hatte und dann eine den Regeln entsprechdende, aber auf dieser falschen Wahrnehmung basierte Entscheidung trifft.
Klassisches Beispiel: der Schiedsrichter nimmt einen Kontakt wahr, wertet diesen als Foul und gibt einen Freistoß oder Elfmeter, aber diesen Kontakt gab es gar nicht.

Wir sind hier tatsächlich bei einem Regelverstoß des Schiedsrichters, da er die Regeln nicht korrekt angewendet hat (im konkreten Fall muss er sich versichern, dass der auszuwechselnde Spieler das Feld verlassen hat, genau genommen diesem sogar die Erlaubnis zum Verlassen des Feldes geben, bevor er den Einwechselspieler hereinbitten darf).

In einem solchen Fall gilt dann, dass der Regelverstoß den Spielausgang (also gewonnen / unentschieden / verloren) mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst haben muss, um ein Wiederholungsspiel zu rechtfertigen.
Wäre das jetzt also 10 Minuten so gegangen, hätte Freiburg argumentieren können, dass sie in diesen 10 Minunten ja eine deutlich geringere Chance hatten ein Tor zu erzielen und so um die Möglichkeit zum Ausgleich gebracht wurden. Bei einer so langen Zeit kommt dann aber hinzu, dass es der Mannschaft in Überzahl auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auffallen muss, wodurch man die Schuldhaftigkeit der Mannschaft in Überzahl aus meiner Sicht bejahren müsste und dann wären wir nicht bei einem Wiederholungsspiel, sondern einer 0:2 Wertung.

Ein eindeutigerer Fall wäre zum Beispiel, wenn der Torwart einen Rückpass aufnimmt und der Schiedsrichter statt indirektem Freistoß auf Elfmeter entscheidet. Passiert dies in der 80. Minute beim Stande von 0:5, wird es deswegen kein Wiederholungsspiel geben, führt der Elfmeter aber zum 1:0, sieht die Sache anders aus.


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