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Was bin ich froh, dass wir gegen die Dosen nicht gewonnen haben,… (Fußball und Sport allgemein)

PePopp, Freitag, 08.04.2022, 13:26 (vor 1385 Tagen) @ Jurist81

Dann erkläre mir bitte Folgendes:

Ein nicht für den Verein spielender Zuschauer, der nicht für den Verein arbeitet, begeht ein Fehlverhalten. Das wird dem Verein zugerechnet und das Spiel zu Gunsten des Gegners gewertet: VfL-BMG

Ein Schiedsrichter vollzieht bewusst einen Wechsel, der nicht zulässig gewesen ist, Spiel wird zu Gunsten des Gegners gewertet: Wob- MS

Ein Spieler betritt bewusst den Rasen, ein anderer verlässt bewusst den Rasen nicht, der Schiedsrichter zeigt den zulässigen, aber richtig vollzogenen Spielerwechsel, an, Spielwertung unverändert: SCF-FCB

Mir kann also das Verhalten Dritter zugerechnet werden, Fehlverhalten des Schiedsrichters haben keinen Einfluss auf die erforderliche Korrektur des Spielergebnisses in den ersten beiden Fällen. Was ist der Unterschied zum dritten Fall?

Weshalb der Fall mit Wolfsburg nicht vergleichbar ist, habe ich bereits vor ein paar Tagen erklärt aber auch in der Urteilsbegründung wird darauf eingegangen, warum die Fälle nicht vergleichbar sind.

Was Zuschauervergehen angeht, ist es nun mal Praxis beim DFB (bzw. allgemein im Fußball), dass die Vereine für das Verhalten ihrer Fans verantwortlich gemacht werden. Das ist zwar durchaus problematisch, wurde aber auch schon vor einem ordentlichem Gericht (ich meine sogar vorm BGH) für zulässig erklärt.


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