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Alkoholverbot in und ums Ruhrstadion? (Fußball und Sport allgemein)

Hatebreed, Montag, 21.03.2022, 17:10 (vor 1369 Tagen) @ Oleoleole

Wenn der Täter ermittelt werden kann sollte diesem auch der gesamte Schaden angelastet werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung, aber man ist sich wohl sicher ihn zu haben.
Ist halt so die Frage, wie man Schaden definiert: Was ist mit Eintrittspreisen, "entgangenen" Bundesligaminuten Übertragung im TV, möglichen Zuschauerausschlüssen...


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