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Würde gerichtlich trotzdem dagegen vorgehen (BVB)

simie, Krefeld, Donnerstag, 03.02.2022, 09:02 (vor 1418 Tagen) @ markus

Es geht um die Menschen, die aus fehlgeleiteten Risikoeinschätzung die Grundrechte anderer einschränken wollen. Und ja. Das kann man schon als extrem bezeichnen. Die Extremismusdefinition des Verfassungsschutzes, die sich auf die politische Einstellung bezieht, ist nicht die einzige existierende. Und hier wurde diese von Davija gar nicht benutzt, sondern er bezieht sich, eigentlich klar erkennbar, auf die Einstellung zu Corona.


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