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Finale DFL-Niederlage: Bremen darf Polizeikosten in Rechnung stellen (Fußball und Sport allgemein)

Blarry, Essen, Mittwoch, 02.02.2022, 16:51 (vor 1450 Tagen) @ markus
bearbeitet von Blarry, Mittwoch, 02.02.2022, 17:01

Würde mich interessieren, inwieweit die Polizei in dem Fall als Sicherheitsdienstleister auftritt, ob die Monopolstellung der Polizei im Sektor der öffentlichen Sicherheit mit ihrer Tätigkeit als Dienstleister vereinbar ist, und ob die Blankoschecks, die das Bremer Innenministerium ja offenkundig von Werder für die Erbringung einer Dienstleistung einfordert und auf deren Umfang, Ausmaß und Kosten der Verein keinerlei Einfluss hat, soweit erlaubt sind.

Kurze Verständnisfrage im Zusammenhang dazu: angenommen, Oma Waltraud ruft die Feuerwehr, weil ihr Kater Mohrle (man kriegt es Oma Waltraud nicht mehr erklärt) auf den Baum vorm Haus geklettert ist und sich nicht heruntertraut. Die Feuerwehr rückt mit drölf Löschzügen, Leiterwagen und Sprungtuch an, wo es ein Mann mit einer Leiter auch getan hätte. Muss Oma Waltraud die gesamten Kosten des überproportional und unverhältnismäßig dimensionierten Einsatzes tragen? Das ist es, worüber ich als Werder Bremen nachdenken würde.


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