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NRW: "Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall mindestens fünf Monate betragen" (Corona)

Habakuk, OWL, Mittwoch, 15.12.2021, 13:43 (vor 1471 Tagen) @ Ulrich

Zuständiger Minister ist Karl-Josef Laumann.

Laumanns Hauptdiagnose lautet Inkompentenz, nicht erst seit dem Erlass aus dem Gesundheitsministerium vom 13.10.21. Dieser lässt absolut keinen Zweifel zu, dass da jemand ohne jegliche medizinische Kenntnis einfach diese 4-Wochen-Frist ausgerufen hat, ohne die Zusammenhänge überhaupt ansatzweise verstanden zu haben. Im Erlass steht ausdrücklich drin, dass niemand bei der Impfung zurückzuweisen ist, sofern die Grundimmunisierung wenigstens vier Wochen zurückliegt. Die Impfstellen waren somit quasi per Erlass verpflichtet, solche völlig unsinnigen Impfungen durchzuführen, wenn der Bürger es verlangte. Allein diese Tatsache dürfte bei dem impfenden Ärzten für massiven Widerstand gesorgt haben.


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