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Alones, Dienstag, 06.07.2021, 17:54 (vor 1656 Tagen) @ MarcBVB


Quelle: Radio91.2
Schleswig-Holstein merkte an, für künftige Beschlüsse müsse neben dem Inzidenzwert vor allem die Belastung des Gesundheitswesens Maßstab sein.


Anders wird es auch nicht gehen, da sonst die Verordnungen von der Judikative einkassiert werden.


Das dürfte dann aber wieder auf einen Flickenteppich hinauslaufen, da jedes Gericht anders entscheiden wird. Bis heute ist doch nicht mal klar, was jetzt genau die objektiven Kriterien sind, ab wann dieser Ausnahmezustand wieder beendet wird? Okay, bei einer Inzidenz von 0 über mehrere Monate hinweg könnte evtl. jemand auf die Idee kommen... Aber bleiben wir mal realistisch. Solange es reicht, dass jemand eine abstrakte Gefahr aufbaut, werden auch weiterhin viele Richter diese Maßnahmen mittragen. Mittlerweile garantiert ja nicht einmal mehr eine hohe Impfquote das Ende aller Maßnahmen.


Du kannst davon ausgehen, dass die Nummer sehr zügig in Karlsruhe landet. Und dann wird halt in der Sache entschieden.

Du meinst so wie mit dem Infektionsschutzgesetz und der Notbremse? Wie viele Klagen sind da mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht eingegangen? Und geklärt ist hier immer noch nichts. Warum sollte das in diesem Fall anders sein? Sofern sich die Politik nicht einsichtig zeigt, dürften wieder Monate ins Land ziehen, bis irgendeine Entscheidung getroffen wird.


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