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Was wir nicht brauchen (BVB)

donotrobme, Münsterland, Mittwoch, 10.03.2021, 08:08 (vor 2068 Tagen) @ Windmill-Agogo

eine bestehenden vertrag bzw. eine einigung zwischen zwei parteien kannst du nur auflösen, wenn beide damit einverstanden.

wenn ich mir einen handwerker bestelle, und der kann erst am 01.07 vorbei kommen, dann ich den vertrag nicht vorher kündigen, nachdem motto, dass ich die arbeiten doch lieber selbstständig durchführen möchte.

das ist eine gängiges missverständnis von verträgen in der Allgemeinheit.


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