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Trainer-Tipps von einem Drogenabhängigen! (BVB)

pactum Trotmundense, Syburg, Freitag, 01.01.2021, 19:53 (vor 2128 Tagen) @ Textmarker

Und auch bei damals erwiesener Abhängigkeit wäre das kein Grund, sich keine entsprechenden Gedanken machen zu müssen. Die CHS'sche Aussage hat ja wohl eindeutig einen anderen Kerngehalt als den von Dir abgeleiteten. Ein Richter jedenfalls würde dem eher selten folgen..

Zunächst einmal ist der Satz auf sich bezogen eine Aussage die suchtmedizinisch korrekt ist. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Ob er nun konsumiert oder nicht, ist unerheblich. Er hat selbst geäußert einen Entzug und eine Entgiftung gemacht zu haben. Beides ist unnötig, wenn man kein Abhängiger ist.


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