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Unterricht im Corona-Herbst: Erneute Maskenpflicht für Schulen in NRW (Corona)

markus, Donnerstag, 22.10.2020, 09:16 (vor 1893 Tagen) @ simie
bearbeitet von markus, Donnerstag, 22.10.2020, 09:20


Wie kommst du darauf? Es gibt derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung und es ist das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betroffen.

Und was glaubst du eigentlich, wovon ich die ganze Zeit rede?
Ich plädiere schon seit längerem dafür, dass man Schulen und Betriebe in diesem Punkt tatsächlich gleich behandelt.
Zumal man tatsächlich nicht davon ausgehen kann, dass in jedem Betrieb (und Behörden) die Abstandsregeln etc. ständig eingehalten werden. Und da wäre es sicherlich sinnvoll, dass auf dem Betriebsgelände ebenfalls Masken (innen und außen) getragen werden.

Okay, dann habe ich dich missverstanden. Ich dachte du meinst eine Anordnung des Arbeitgebers. Die geht nämlich nur, wenn der Betriebsrat zustimmt.

Eine gesetzliche Anordnung wird es wohl aber nicht geben. Wenn man sich mal anschaut, dass das Beherbergungsverbot in einigen Bundesländern gekippt und in einigen als zulässig bewertet worden ist, sieht man ja schon die Notwendigkeit der jeweiligen lokalen Gegebenheiten vor Ort. Es könnte aber Sinn machen, bundesweite Vorgaben nach Infektionsgeschehen zu machen.

Wir haben übrigens seit März eine Maskenpflicht. Gerade die größeren Konzerne handeln da sehr vernünftig, schon allein um Betriebsschließungen nicht zu riskieren. Was leider nachlässt sind Dinge wie Homeoffice und Onlinekonferenzen.


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