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Unterricht im Corona-Herbst: Erneute Maskenpflicht für Schulen in NRW (Corona)

markus, Donnerstag, 22.10.2020, 07:01 (vor 1282 Tagen) @ simie
bearbeitet von markus, Donnerstag, 22.10.2020, 07:05

Nein. Der Betriebsrat muss ebenso wenig, wie die SV zustimmen, wenn die Maskenpflicht angeordnet wird. Das wäre ja noch schöner.

Wie kommst du darauf? Es gibt derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung und es ist das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betroffen. Von daher greift die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG:

„Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb“ (…)


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