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NRW-Polizei setzt über 100 Drohnen ein (Sonstiges)

HoschUn, Ort, Dienstag, 13.10.2020, 00:14 (vor 2005 Tagen) @ Blarry

Luftverkehrsrechtlich sehe ich da keine großen Einschränkungen. Es wird eher problematisch wenn es um Gefahrenabwehr oder um die Überwachung von Versammlungen geht, im Gegensatz z.B. zur Erfassung von Unfallstellen. Laut Innenministerium sollen dabei keine Aufzeichnungen von Bild oder Ton gespeichert werden. Alles andere bräuchte eine Anpassung des PolG.


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