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NRW-Polizei setzt über 100 Drohnen ein (Sonstiges)

pactum Trotmundense, Syburg, Montag, 12.10.2020, 23:37 (vor 1999 Tagen) @ Blarry

Viel wichtiger finde ich die Frage, bis in welcher Flughöhe ich befugt bin, Drohnen über meinem Grundstück abzuschießen. Weiß nämlich nicht, inwieweit das LuftVG die Eigentumsverhältnisse des Luftraums über dem eigenen Grund regelt.

Da war mal was: augsburger-allgemeine.de/panorama/Gericht-Genervter-Nachbar-darf-Drohne-mit-Luftgewehr-abschiessen-id54183326.html

Daher auch meine Frage nach der Haftung wenn einem DGB-Funktionär bei der Mai-Kundgebung so ein Ding auf den Schädel kracht.


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