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Geburtstagsparty in England - Sancho dabei (BVB)

herrNick, Montag, 05.10.2020, 09:45 (vor 2203 Tagen) @ Taifun

Oder um es anders zu sagen: Bei mir hättest du eine Abmahnung in den Händen.

Ich kenne mich da nicht so aus. Eine kurze Google-Suche ergibt, dass der Arbeitgeber abmahnen kann bei einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Mir fehlt die Fantasie, was da im Arbeitsvertrag geregelt sein könnte, was nicht zu tief in Persönlichkeitsrechte eingreift.


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