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Vertragslaufzeit (BVB)

Chappi1991, Dienstag, 21.07.2020, 13:51 (vor 2266 Tagen) @ Gazelle

Letztlich kann er doch den Anschlussvertrag jetzt schon unterschreiben. Kann ja dann niemand mehr sagen, wann er es gemacht hat. Es ist ja nicht so, dass sich die beiden Parteien da uneins wären, sondern die Bestimmungen sind eben so.


Ist das wirklich so? Neben der Unterschrift, gibt man doch normalerweise auch den Ort und das Datum, an dem die Unterschrift geleistet wurde, an. Wenn da nun beim Datum ein Tag steht, der in der Zukunft liegt, muessten beide Seiten doch bis zu eben diesem Datum aus dem Vertrag noch herauskommen koennen, weil man dann ganz einfach nachweisen koennte, dass man beim Datum gelogen hat.

Nochmal: es sind ja nicht die beiden Parteien, die keinen Fünfjahresvertrag wollen, sondern die Bestimmungen. Wenn sich beide Parteien einig sind, ist das kein Problem. Zumal die Verlängerung bis 2025 nicht erst wirksam wird, wenn der erste Vertrag bereits ausläuft, sondern ab 2021. Zu dem Zeitpunkt hätte keine Partei einen Vorteil davon, wenn der Vertrag nur noch bis 2023 gültig wäre.


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