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Vertragslaufzeit (BVB)

Gazelle, Dienstag, 21.07.2020, 13:48 (vor 2266 Tagen) @ Chappi1991

Letztlich kann er doch den Anschlussvertrag jetzt schon unterschreiben. Kann ja dann niemand mehr sagen, wann er es gemacht hat. Es ist ja nicht so, dass sich die beiden Parteien da uneins wären, sondern die Bestimmungen sind eben so.

Ist das wirklich so? Neben der Unterschrift, gibt man doch normalerweise auch den Ort und das Datum, an dem die Unterschrift geleistet wurde, an. Wenn da nun beim Datum ein Tag steht, der in der Zukunft liegt, müssten beide Seiten doch bis zu eben diesem Datum aus dem Vertrag noch herauskommen können, weil man dann ganz einfach nachweisen könnte, dass man beim Datum gelogen hat. Klar, solange sich die Parteien einig sind, ist das egal, aber sollte eine seine Meinung noch ändern, müsste der Vertrag eigentlich doch anfechtbar sein.


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