schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Kurz vorm Abschied werden noch die Kumpels begnadigt (Sonstiges)

tim86, Hamburg, Samstag, 11.07.2020, 22:26 (vor 1356 Tagen) @ Ulrich

Dafür wurde im "Ex parte Garland" Fall von SCOTUS festgestellt, dass Begnadigungsrecht des Präsidenten sehr weitreichend ist und zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Also ausdrücklich auch vor beginn von Ermittlungen.
Und das für Verbrechen für die eine Person Begnadigt wurde, er keine Bestrafung irgendeiner Art mehr erhalten darf.

Wobei der Fall schon sehr alt ist(1866). Es ging um ein ehemaligen Konföderierten Senator, der von Johnsonn begnadigt wurde.
Später wurde ein Gesetz eingeführt, welches verlangte, dass alle Beamten an Bundesgericht ein Loyalitätsschwur ablegen, der beinhaltete nie in der Konföderierten Regierung Gedient zu haben.

Gegen diesen Schwur hatte Garland geklagt, da er als Anwalt damit nicht mehr tätig sein konnte und für sein begonnenen Verrat bereits begnadigt wurde. Und hat recht bekommen(neben der Begnadigung wurde in der Begründung auch das ganze Gesetz als ex post facto Gesetz Verfassungswidrig eingestuft).


Ansonsten ein kurzer Text des US Anwaltskammer über das präsidiale Begnadigungsrecht. U.a. wird erwähnt, dass es umstritten ist ob der Präsident sich selbst begnadigen kann.
abalegalfactcheck.com/articles/pardons.html


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1215995 Einträge in 13539 Threads, 13748 registrierte Benutzer Forumszeit: 28.03.2024, 21:35
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln