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Corona-Ausbruch in Göttingen (Corona)

tim86, Hamburg, Dienstag, 02.06.2020, 11:49 (vor 2032 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von tim86, Dienstag, 02.06.2020, 11:57

Kommt auf den Wohnort an. Es gibt Bundesländer die konsequent sind und in den Wohnungen die gleichen Regeln durchsetzen, wie draußen.
Mit teilweise skurrilen Ergebnissen.

Als es z.B. noch nur eine Person pro Haushalt erlaubt war, durfte in Hamburg zwar der Single ein befreundetes Paar/WG besuchen, das befreundete Paar/WG, aber nicht den Single(das gleiche natürlich für Famlilien, der Bruder durfte sein Bruder der Vater war besuchen, anderes rum ging es nur wenn jemand anderes auf das Kind so lange aufpasst).

Da Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Einreise für Hamburger für private Zwecke verboten hatten(was nebenbei dazu führte, dass die Hamburger wenn sie raus gingen z.B. nicht in den menschenleeren vor Hamburg liegenden Sachsenwald durften und so die Parks in der Stadt noch voller waren als sonst), gab es da auch Probleme.

Es gab zwar Ausnahmen für Familien, damit die sich weiter sehen konnten. War man aber nicht verheiratet, sondern ein Paar, wo ein Partner ein Kind aus vorheriger Beziehung hatte. War Besuch nur möglich, wenn der Partner mit Kind in Hamburg wohnte. Wohnte der Partner mit Kind in Niedersachsen/Schleswig-Holstein, durfte der andere ihn gar nicht besuchen und der Partner mit Kind nur ohne Kind den in Hamburg wohnenden besuchen.


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