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Gehaltszahlungen nach dem 30.6. (BVB)

markus, Donnerstag, 26.03.2020, 19:41 (vor 2363 Tagen) @ Ulrich

Wie sieht es eigentlich bei den feinen Herren von Profis mit Kurzarbeitergeld aus?


Interessante Frage.

Kann man so etwas in Verträgen aushebeln? Ansonsten könnten die Vereine sie so eventuell in der Tat -so lange der Spielbetrieb ruht und auch nicht trainiert wird- temporär von der Gehaltsliste bekommen.

Es ist umgekehrt:
Man muss in Arbeitsverträgen vereinbaren, dass Kurzarbeit möglich ist. Nur dann geht es.
Bei normalen Arbeitnehmern läuft das über Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, die jeweils zwingend und unmittelbar gelten.


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