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Das sagen die AGB des BVB (BVB)

Jurist81, Montag, 16.03.2020, 21:30 (vor 2372 Tagen) @ Sascha

Weder noch. AGB sind soweit wirksam, wie sie einer AGB-Kontrolle standhalten. Tatsächlich nimmt § 310 BGB Teile der anwendbaren Vorschriften im B2B-Bereich aus. Aber über den Leitgedanken des § 307 Abs. 1 BGB werden diese gesetzgeberischen Wertungen bei der Prüfung der unangemessenen Benachteiligung zumindest berücksichtigt.


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