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Das sagen die AGB des BVB (BVB)

horstenberg, Block 62, Montag, 16.03.2020, 20:18 (vor 2372 Tagen) @ Daniel09
bearbeitet von horstenberg, Montag, 16.03.2020, 20:22

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Dauerkarten" des BVB steht hierzu (§ 8 (4) und (5)):

"(4) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 10 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor."

(5) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.

Ziffer 10 enthält die üblichen Haftungsbeschränkungen, soweit es eben geht.

In den Allgemeinen Ticket-Bedingungen heißt es (Ziff. 5.3 und 5.4):

"(3) Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis gegen Rückgabe des und/oder der Tickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei welcher das und/oder die Tickets erworben wurde(n). Wird eine Veranstaltung abgebrochen, abgesagt oder ist der Veranstalter dazu verpflichtet, Zuschauerplätze nicht oder nur teilweise zu besetzen („Geisterspiel“) erfolgt grundsätzlich keine Erstattung des Kaufpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten. Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor."

(4) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten das und/oder die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung nur bis zum letzten Werktag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.

Nach den AGB ist ein Erstattungsanspruch also nicht in jedem Fall gesichert. Ich habe aber meine Zweifel, ob die AGB des BVB in diesen Punkten auch wirksam sind. Ich halte es für kaum möglich, dass sich ein Ticketanbieter zulässigerweise derart weitgehend freizeichnet, wie es der BvB hier tut. Immerhin haben wir - sowohl bei der Spielabsage als auch beim Geisterspiel - es mit einem Fall zu tun, in dem der BvB überhaupt keine Leistung erbringt. Es erscheint mir zweifelhaft, ob dieses Risiko per AGB einfach auf den Zuschauer abgewälzt werden kann, mit einer etwas gönnerhaften Erstattungsübernahme im Einzelfall.

Da es bei einer Absage aller weiteren Spiele in dieser Saison um recht viel Geld geht (ich tippe mal mindestens EUR 2,0 Mio. pro Spieltag), könnte das alles vor Gericht landen.

Vielleicht hat das hier aber schon jemand geprüft?


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