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"Darf ich Ihnen auch gelb geben, Herr Zwayer?" (Spieltage)

burz, Lünen, Mittwoch, 04.03.2020, 22:01 (vor 2265 Tagen) @ simie

Daher: Videobeweis nur nach Anforderung. Durch den Schiedsrichter. Aber auch durch die Mannschaften. Das kann durchaus vernünftig geregelt werden. Andere Sportarten machen es vor.

Und Du meinst nicht,dass die Mannschaften in diesem Fall Heerscharen an Techniker anheuern würden,die dann diese Szene wahrgenommen hätten und der Frankfurter Bank signalisiert hätten doch bitte den VAR in Anspruch zu nehmen?

Nein, der VAR ist nicht das Problem. Es sind die Regeln bzw. die Schiedsrichter, die diese Regeln anwenden.


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