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Ohne eigene Fans in Sinsheim für 2 Jahre (BVB)

Josch108, Samstag, 22.02.2020, 09:00 (vor 2393 Tagen) @ MKB

Auch wenn wir es anders sehen:
Fan-/Anhänger eines Vereins zu sein ist m. W. juristisch keine Religion, sondern eine Weltanschauung. Die im GG verankerte Religionsfreiheit zieht deshalb nicht.


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