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Hopp-Anwalt verpennt Frist für Strafantrag? (BVB)

Ralf, Konstanz, Freitag, 31.05.2019, 14:39 (vor 2609 Tagen) @ Tigo

Das ist allerdings nicht unüblich.
Wenn der Verurteilte ein Rechtsmittel einlegt, macht die StA das dann meistens auch.
Der Grund ist ganz einfach: gemäß §331 StPO darf das Urteil in der Rechtsmittelinstanz nicht schlechter werden, wenn nur der Angeklagte ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Um alle Optionen offen zu halten zieht die StA dann eben im Normalfall nach, auch wenn das Urteil schon "hart" ist und man es sonst hätte rechtskräftig werden lassen.


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