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Hopp-Anwalt verpennt Frist für Strafantrag? (BVB)

Wallone, Freitag, 31.05.2019, 11:29 (vor 1839 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

War das hier schon Thema? Ich konnte speziell dazu jetzt nichts finden. Der Anwalt Andreas Hüttl dazu auf Twitter:

twitter.com/Dr_Huettl/status/1134126978079105024

Hintergrund: Eine (einfache) Beleidigung ist eigentlich ein absolutes Antragsdelikt. Heißt: Die Staatsanwaltschaft kann einen fehlenden oder nicht fristgerechten Strafantrag eigentlich nicht durch das Bejahen eines "öffentlichen Interesses" ersetzen. Keine Ahnung, welche juristischen Pirouetten man da jetzt in der "Metropolregion Rhein-Neckar" gedreht hat, um das Verfahren zu retten.


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