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Hopp-Anwalt verpennt Frist für Strafantrag? (BVB)

Phil, Freitag, 31.05.2019, 12:17 (vor 2610 Tagen) @ Wallone

Dazu gibt es ja noch viel mehr zu sagen.

Zum einen das fragwürdige (datenzuschutzrechtlich) Erlangen der Tonmitschnitte im Gästeblock. Dann wird das Opfer der Beleidigung als Zeuge nicht gehört. Weil man seine Adresse nicht weiß und herausfinden kann - nachdem man zuvor mit großem Aufwand einzelne Fans identifizierte, welche diese Gesänge mitsangen.

Man mag zu dem Schluss kommen, wenn man will, dass hier eine strafrechtlich relevante Beleidigung vorlag. Aber wie das ganze dann zunächst durch den Veranstalter, dann durch die Polizei und schlussendlich durch die Staatsanwaltschaft und dem Gericht ablief, ist schon wirklich schwer verdaulich.

MFG
Phil


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