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WAZ+ | Zorc über Zugänge: „Das Gros ist getan“ (BVB)

Ulrich, Donnerstag, 30.05.2019, 17:44 (vor 2537 Tagen) @ Klopfer

Wie ist das eigentlich beim Krankengeld bsplw. bei Rode. Die Leihe wird ja zum 30.06. enden. Zu dem Zeitpunkt ist er aber schon 6 Wochen verletzt, d.h. er bekommt halt kein reguläres Gehalt mehr. Wird das resettet, wenn der Leihvertrag endet oder bezahlen wir sein Gehalt erst wieder, wenn er wieder gesund ist?

Fußballrofis schließen einen Vertrag mit dem leihenden Klub, der alle Rechte und Pflichten übernimmt, somit auch die Zahlung des Gehaltes und das Ausfallrisiko. Das unterscheidet das Arbeitsverhältnis eines Fußballprofis von der üblichen Arbeitnehmerüberlassung.
Somit dürfte Rode, wenn er zurückkehrt, erstmal seine 6 Wochen "Lohnfortzahlung" aus dem Vertrag mit dem BVB bekommen.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass es tatsächlich die sechs Wochen sind. Ich würde eher vermuten, die Uhr läuft einfach weiter, schließlich ist er ja zu dem Zeitpunkt, an dem er zum BVB zurück kommt, bereits arbeitsunfähig.


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