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Frage bzgl Regelwerk Videoleinwände im Stadion (BVB)

DerInDerInderin, Montag, 08.04.2019, 19:48 (vor 2696 Tagen) @ Felix

Soweit schonmal vielen Dank.

Aber wirklich transparent ist das ja nicht, welche Kriterien da reinspielen.

Je schwammiger man es formuliert, desto mehr Interpretationsspielraum hat man im Fall der Fälle halt.

Ein Punkt ist mir in der Spielordnung gerade noch aufgefallen. Falls eine Gruppe von Anhängern aus Sicherheitsgründen für eine gewisse Zeit im Stadion zurückgehalten werden soll, während sich die anderen Anhänger zerstreuen, dann gilt:

Wenn möglich sind sie zur Verkürzung der Wartezeit und Bewahrung der Ruhe mit Musik, über die Video-Anzeigetafel o. Ä. zu unterhalten.

Eigentlich ein gefundenes Fressen für Eventies. Mal schauen wann der erste von denen sein Recht auf Unterhaltung einfordert und wissen will, warum es in seinem Fall nicht möglich war :D


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