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Polizei Dortmund dazu (BVB)

bobschulz, MS, Sonntag, 28.10.2018, 18:30 (vor 2769 Tagen) @ Ulrich

Es ging um den Rauch. Da ist eine Gesundheitsgefährdung nicht gegeben.


Und Ultras brennen ja bekanntlich immer das gleiche Zeug ab ........

Immer nur die amtlich genehmigten Teile.
Die Ordner kontrollieren das doch.:-)
Und die Gesundheitsgefährdung war nicht gegeben, denn diejenigen die sich wegen Augenbrennens meldeten waren ja nicht gefährdet sondern beeinträchtigt.
Es war also ein Gesundheitsbeeinträchtigung gegeben (wie schwer auch immer!).
Ob das zu dem gesehenen Polizei-Einsatz führen muss kann man gerne diskutieren und hinterfragen, aber wenn Gesundheit beeinträchtigt wird darf auch über Eingreifen nachgedacht werden.


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