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Stellungnahme Fanhilfe Dortmund (BVB)

Ulek, DO, Sonntag, 28.10.2018, 11:39 (vor 2846 Tagen) @ Lasmiranda

Mahlzeit!

Die Fanhilfe schreibt:
"...Wenn man sich dann vor Augen führt, dass es sich beim Zünden von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen um eine bloße Ordnungswidrigkeit handelt..."

Für mich handelt es sich in diesem Fall um eindeutige, grob fahrlässige Körperverletzung durch diejenigen, die das Feuerwerk gezündet haben...

Gruß, Ulek


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