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Stellungnahme Fanhilfe Dortmund (BVB)

dNL, Sauerland, Sonntag, 28.10.2018, 13:54 (vor 2769 Tagen) @ Ulek

Mahlzeit!

Die Fanhilfe schreibt:
"...Wenn man sich dann vor Augen führt, dass es sich beim Zünden von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen um eine bloße Ordnungswidrigkeit handelt..."

Für mich handelt es sich in diesem Fall um eindeutige, grob fahrlässige Körperverletzung durch diejenigen, die das Feuerwerk gezündet haben...

Gruß, Ulek

Es ist aber relevant um was es sich für dich handelt, sondern was Gerichte dazu sagen. Abbrennen von BAM-zertifizierter Pyrotechnik im Stadion ist eine Ordnungswidrigkeit


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